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Das Internationale Privatrecht (IPR) beschäftigt sich mit dem anwendbaren Recht bei Sachverhalten mit Auslandsberührung.

 

Jeder Staat ist im Besitz eines eigenen IPR’s. Das bedeutet beispielsweise sowohl die Türkei als auch Deutschland haben ihr eigenes IPR. Manche Staaten knüpfen in einem gewissen Sinne ihr Recht an die Staatsbürgerschaft ihrer Bürger an, um in bestimmten Rechtsbereichen wie z.B. dem Erbrecht sicherzustellen das ihr nationales Recht auf diesem Gebiet Anwendung findet auch wenn der Staatbürger nicht im eigenen Heimatstaat lebt.

  • Forderungseintreibung im Ausland und Vollstreckung.
  • Anerkennung Ausländischer Urteile (z.B. türkische Scheidungsurteile)