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Doppelbesteuerungsabkommen Türkei und Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der Türkei ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Wirkung ab dem 1.01.2011 abgeschlossen. Damit sind die Rechtsunsicherheiten aus der Vergangenheit aus dem Weg geräumt. Unternehmer mit Investitionsabsichten in der Türkei haben wieder Planungssicherheit. Die Frage der Vermeidung von Doppelbesteuerung ist komplex und jeweils auf das unternehmerische Vorhaben individuell abzustimmen.