Rechtsanwaltskanzlei Yeniceri
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| 2010-07-15 |
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Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung
Das BFH hat in seiner Entscheidung vom 15.07.2010 – Az: III R 6/08 – klargestellt, dass für in der Türkei lebende Kinder eines deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung keine Anspruch auf Kindergeld besteht und das auch nicht aus dem Assoziierungsabkommen EWG/Türkei und den Assoziationsratsbeschlüssen Nr. 1/80 und Nr. 3/80 sowie aus dem vorläufigen Europäischen Abkommen über soziale Sicherheit unter Ausschluss der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen sich ein solcher Anspruch ableiten lässt. |