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Ab diesem Jahr geht es Verkehrssündern finanziell so richtig an den Kragen. Die Geldstrafen z.B. für zu schnelles Fahren oder für Alkohol- bzw. Drogenkonsum am
Steuer werden verdoppelt. Auch die Bußen für zu schnelles Fahren steigen deutlich. Eine Tabelle zeigt Ihnen übersichtlich die einzelnen Tatbestände mit den alten und neuen
Bußgeldern.
Mit dem neuen Bußgeldkatalog soll vor allem über das Prinzip der Abschreckung gezielt auf bestimmte Unfallursachen eingewirkt werden. Bei Verwarnungsgeldern oder
Parkverstößen bleibt dagegen alles unverändert. Die allgemeine Höchstgrenze für Verstöße im Straßenverkehr steigt von zur Zeit € 1.000 auf nunmehr € 2.000!
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