Interessensgebiete
Besondere Schwerpunkte der Kanzlei sind das Wirtschaftsrecht, der deutsch - türkische Wirtschafts- und Rechtsverkehr mit einem besonderen Schwerpunkt des türkischen Energierechts, sowie das Internationale Privatrecht.
Dabei arbeitet die Kanzlei grenzüberschreitend mit Partnern zusammen, insbesondere in der Türkei |
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Beratung von klein und mittelständischen Unternehmern mit Investitionsinteresse im Inland (Deutschland) und in der Türkei.
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Das Internationale Privatrecht (IPR) beschäftigt sich mit dem anwendbaren Recht bei Sachverhalten mit Auslandsberührung.
Jeder Staat ist im Besitz eines eigenen IPR’s. Das bedeutet beispielsweise sowohl die Türkei als auch Deutschland haben ihr eigenes IPR. Manche Staaten knüpfen in einem gewissen Sinne ihr Recht an die Staatsbürgerschaft ihrer Bürger an, um in bestimmten Rechtsbereichen wie z.B. dem Erbrecht sicherzustellen das ihr nationales Recht auf diesem Gebiet Anwendung findet auch wenn der Staatbürger nicht im eigenen Heimatstaat lebt.
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Im Rahmen des Internationalen Vertragsrecht steht es den Vertragsparteien (Beispiel deutscher Verkäufer aus Deutschland verkauft an türkischen Käufer aus der Türkei waren) die ein Geschäft abwickeln frei, das auf das Rechtsgeschäft anwendbare Recht zu wählen, Art 27 EBBGB. Dabei wird Regelmäßig auch eine Gerichtsstandwahl getroffen.
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Das Internationale Familienrecht umfasst die Eheschließung, den Güterstand, die Trennung- Scheidung und die damit verbundene Frage der Scheidungsanerkennung im Ausland sowie das Unterhaltsrecht als auch Fragen des Sorgerecht im grenzüberschreitendem Verkehr.
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Das türkische IPR (Milletler arasi özel Hukuk) sieht wie viele andere Staaten auch auf dem Gebiet des Erbrechts die zwingende Anwendung des türkischen Rechts auf den Nachlass des türkischen Erblassers vor. Neben dem IPR sind jedoch bilaterale Abkommen zwischen den Staaten zu beachten. Ein solches besteht zwischen Deutschland und der Türkei. Der deutsch - türkische Konsularvertrag vom 28.5.1929 stellt ein umfangreiches Nachlassabkommen dar.
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Das türkische Gesellschaftsrecht (sirketler Hukuku) wurden durch eine aktuelle Reform des Handelsgesetzbuches weiter an die europäischen Standards angepasst. Das türkische Gesellschaftsrecht kennt, wie das deutsche Gesellschaftsrecht, zwei Arten von Gesellschaften, die Personen und die Kapitalgesellschaften mit weitgehend identischen Funktionen. Hier werden regelmäßig Fragen von türkischen Unternehmern relevant, die mit der türkischen Gesellschaftsform in Deutschland geschäftlich tätig werden wollen ohne die türkische Rechtspersönlichkeit aufzugeben.
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Ein besonderer Beratungsschwerpunkt der Kanzlei ist das Recht der erneuerbaren Energien in der Türkei, sowie die Beratung von deutschen Unternehmen mit Investitionsinteresse in dieses hoch interessante Marktsegment in der Türkei. Die Türkei ist fest entschlossen, ihre naturgegebenen Ressourcen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu nutzen.
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Die Kanzlei berät Sie in allen relevanten Fragen des Wirtschaftsrechts entsprechend Ihrer Zielvorgabe. Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung bis zum Unternehmenskauf, auch in der Türkei. Dabei unterstützen wir Sie bei der Wahl der Rechtsform ihres Unternehmens und bei zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen wie Kauf-, Werk- und Vertriebsverträge und dem Erstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist das Handelsrecht.
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Exportfinanzierung
Exportorientierte Unternehmen finden bei uns ein umfassendes Spektrum an Finanzierungsmöglichkeiten:
- Langfristige, liefergebundene Finanzkredite mit und ohne ECA-Deckung
- Kredite aus Rahmenverträgen
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Subventionen kann jeder beantragen. Auch kleine Unternehmen und Existenzgründer. Die EU, die Bundesregierung und die Bundesländer unterstützen die Wirtschaft mit hunderten von Förderprogrammen. Das Problem ist aber, dass kaum jemand weiss, welche Maßnahmen es gibt und für wen sie in Frage kommen.
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