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Die Kanzlei berät Sie in allen relevanten Fragen des Wirtschaftsrechts entsprechend Ihrer Zielvorgabe. Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung bis zum Unternehmenskauf, auch in der Türkei. Dabei unterstützen wir Sie bei der Wahl der Rechtsform ihres Unternehmens und bei zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen wie Kauf-, Werk- und Vertriebsverträge und dem Erstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist das Handelsrecht.

Mergers & Acquisitions (M&A)

Der englische Begriff Mergers & Acquisition bezeichnet den Kauf-/Verkauf eines Unternehmens, sowie dessen Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes. Im Bereich Mergers & Acquisitions begleite ich Sie bei dem Kauf eines Unternehmens, dem Verkauf Ihres Unternehmens oder dessen Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes.

In diesen Tätigkeitsbereich fallen insbesondere die folgenden Aufgaben:
  • Aufbereitung der für eine Due-Diligence erforderlichen Unterlagen,
  • Begleitung des Due-Diligence Prozesses,
  • Unterstützung bei Kauf-/Verkaufsverhandlungen,
  • Erstellung der für einen Unternehmenskauf erforderlichen Verträge,
  • Verschmelzung Ihres Unternehmens mit einem anderen Unternehmen,
  • Erstellung von Organschaften,
  • die Vertragsverhandlungen im In- und Ausland sowie die Forderungseinziehung im In- und Ausland einschließlich der inländischen und grenzüberschreitenden Vollstreckung.
Private Equity

Der englische Begriff Private Equity beschreibt die Einwerbung privaten, also nicht über die Börse generierten, Eigenkapitals durch Beteiligung eines (institutionellen) Finanzinvestors.

Der Finanzinvestor wird in den Gesellschafterkreis aufgenommen, wo er für einen bestimmten Zeitraum verbleibt. Die Aufnahme eines Finanzinvestors in den Gesellschafterkreis erfolgt dabei in der Regel im Rahmen einer Kapitalerhöhung.

Finanzinvestoren sind jedoch stets nur Partner auf Zeit und haben daher die Notwendigkeit, bereits zum Zeitpunkt der Beteiligungsnahme, also ihres Eintritts in den Gesellschafterkreis zu regeln, zu welchen Konditionen Sie aus dem Gesellschafterkreis wieder ausscheiden.

Im Bereich Private Equity sind wir mit den Spielregeln des Beteiligunsgeschäftes vertraut. Wir unterstützen Sie neben der Erstellung der erforderlichen Verträge zur Umsetzung Ihres Konzeptes auch bei Ihren Verhandlungen mit institutionellen Finanzinvestoren.

In diesen Tätigkeitsbereich fallen insbesondere die folgenden Aufgaben:
  • Unterstützung bei Kauf-/Verkaufsverhandlungen,
  • Erstellung der erforderlichen Verträge,
  • Unterstützung bei der Auswahl von Investoren,
  • Gestaltung des Bieterprozesses.
Die professionelle Beratung und Begleitung bei Unternehmenskäufen oder Verkäufen im weitesten Sinne ist unentbehrlich, insbesondere bei grenzüberschreitenden Unternehmensvorhaben.

Wir unterstützen jeden Kunden auch unter Anwendung international anerkannter Methoden bei der Planung, Durchführung bis zur Realisierung der Projekte.

Das Dienstleistungsspektrum umfasst:
  • Unternehmensverkauf und Betriebsnachfolge
  • Unternehmenskauf und Unternehmensvermittlung
  • Unternehmensbewertung und Unternehmensanalyse
  • Corporate Development / Unternehmensentwicklung