Tätigkeitsgebiete
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten kompetent, konsequent, effektiv und ohne zeitliche Verzögerung. Durch die Zusammenarbeit mit ausgewählten Kollegen im Ausland wahren wir Ihre Interessen auch international.
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Das Arbeitgeberrecht beschäftigt sich mit Unternehmen, die Problemlösungen rund um die Angestellten in Hinblick auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Teilzeitbeschäftigungsgesetz (TzBfG), ordnungsgemäßen Abmahnungen und Arbeitsverträgen suchen.
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Die Kanzlei berät Sie in allen relevanten Fragen des Wirtschaftsrechts entsprechend Ihrer Zielvorgabe. Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung bis zum Unternehmenskauf, auch im Ausland. Dabei unterstützen wir Sie bei der Wahl der Rechtsform ihres Unternehmens und der zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen, zum Beispiel bei Kauf-, Werk- und Vertriebsverträgen und dem Erstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Der Grundsatz des Vertragsrechts lautet: Verträge sind einzuhalten. Vom kleinen Autokauf bis zum großen Unternehmenskauf. Die Vertragsparteien sind grundsätzlich an ihre getroffenen Vereinbarungen gebunden und können sich nur vom Vertrag lösen, wenn der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht oder das Gesetz eine Lösung des Vertrages durch eine Partei gestattet.
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Der Schuldner will nicht zahlen?
Die Kanzlei ist neben der üblichen Zwangsvollstreckung auf Forderungseintreibung spezialisiert. Vom anwaltlichen Mahnschreiben über das gerichtliche (Mahn-)Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung erhalten Sie alles aus einer Hand. Im Gegensatz zu reinen Inkassobüros wissen wir, wie man Druck macht. In angezeigten Fällen begleiten wir den Gerichtsvollzieher im Rahmen des Zwangsvollstreckungsauftrages.
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Unternehmen, Einzelfirmen und Kaufleute geraten in Krisenzeiten durch Zahlungsschwierigkeiten an der Grenze zur Insolvenz. In diesen unternehmerischen Krisenzeiten beraten und vertreten wir die rechtlichen aber auch wirtschaftlichen Interessen der Betroffenen in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern.
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Das World Wide Web (Internet) hat ungeahnte Dimensionen an Möglichkeiten für Unternehmer geschaffen. Die Kanzlei berät und vertritt die in- und ausländische Unternehmen und Privatpersonen in den Bereichen Internet-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
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Wenn ein Unternehmer seine Verpflichtungen z. B. gegenüber Krankenkassen oder Finanzämtern nicht erfüllt oder eine Straftat begeht, kann dieses Verhalten nach § 35 GewO die Unzuverlässigkeit als Gewerbetreibender begründen. Die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens droht.
Grundsätzlich gilt für Unternehmer die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass das Gewerbe, welcher Art auch immer, lediglich angezeigt und die Gewerbesteuer gezahlt werden muß.
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Im Verkehrsrecht geht es zum einen um die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, das dem Zivilrecht zuzuordnen ist. Denn es handelt sich um einen Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren Privaten. Zum anderen geht ew um Fragen im Rahmen von Verkehrsrechtsverstößen, die als Ordnungswidrigkeit Bußgelder oder Geldstrafen im Verkehrsstrafrecht nach sich ziehen können.
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Das Familienrecht regelt das Recht der Ehe und der Verwandtschaft. Im Rahmen der Scheidung sind in der Regel die so genannten Scheidungsfolgessachen regelungsbedürftig.
Dazu zählen Versorgungsausgleich, Unterhaltsrecht, Kindschaftsrecht wie Sorgerecht, Güterrecht auch Fragen rund um den Schutz vor häuslicher Gewalt. |
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