Türkisches Kaufvertragsrecht – Teppichkauf / Schmuck Türkei
Es ist kaum zu Glauben, dass Urlauber in der Türkei auf die straff organisierten Reiseveranstalter weiterhin hereinfallen und sich wertlosen Schmuck oder Teppich zu horrenden Preisen andrehen lassen. Dabei ist besondere Vorsicht geboten. Denn wer in seinem Urlaub in der Türkeieinen Teppich kauft, tut dies nach türkischem Recht. Das bedeutet der Kaufvertrag unterliegt türkischen Recht. Damit kann der betroffene vom Kaufvertrag nicht ohne weiteres zurücktreten, da er sich nicht auf die verbraucherschützenden Normen des deutschen Rechts berufen (OLG) Frankfurt am Main vom 22. Mai 2007 (AZ: 9 U 12/07) hervor. Die Kanzlei zeigt Mittel und Wege auf wie die betroffenen trotz der Entscheidung des OLG zu ihrem Recht kommen. Denn die Rechtsprechung ist hier nicht bundeseinheitlich.