Im Verkehrsrecht geht es zum einen um die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, das dem Zivilrecht zuzuordnen ist. Denn es handelt sich um einen Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren Privaten. Zum anderen geht ew um Fragen im Rahmen von Verkehrsrechtsverstößen, die als Ordnungswidrigkeit Bußgelder oder Geldstrafen im Verkehrsstrafrecht nach sich ziehen können.

1. Verkehrsrecht

Bei einem Verkehrsunfall sollten zwingend folgende Punkte beachtet werden:

  • Zeugen sofort ansprechen Namen und Adresse notieren. Sonst setzen die Zeugen ihren Weg fort und sie verlieren wichtige objektive Beobachter die vor Gericht zu ihren Gunsten aussagen.
  • Die Polizei immer den Unfall aufnehmen lassen. Es wird dringend davon abgeraten nicht die Polizei zu verständigen.
  • Fotos ggf. mit dem Handy sofort von dem Verkehrsunfall aufnehmen bevor die Autos umgestellt werden.
  • Alle wichtigen Daten vom Unfallgegner, dem Unfallort und Zeit aufnehmen.

2. Ordnungswidrigkeiten/ Bußgeld

Verstößte gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Rotlichtverstöße ziehen in der Regel Bußgelder nach sich. Verschiedene Methoden und Fehlerquellen der jeweiligen Meß- und Einsatzgeräte lassen die Chance der Betroffen das Bußgeld aus der Welt zu schaffen um ein vielfaches erhöhen. Vertrauen sie sich uns rechtzeitig an, damit wir die notwendigen Schritte einleiten.
Unter der Rubrik Informationen können sie sich den aktuellen Bußgelkatalog 2011 näher anschauen.