RECHT WILLKOMMEN

Die Rechtsanwaltskanzlei Yeniceri in Berlin und ihre Kooperationspartner beraten auf ausgesuchten Feldern des deutschen und türkischen Rechts.

Deutsches Recht

Wir vertreten Ihre Interessen im

-Steuerrecht
-Handelsrecht
-Gesellschaftsrecht
-Firmengründungen / Firmeninsolvenz
-Gewerberecht

Im Gewerberecht betreuen wir ihre Interessen im Gaststättenrecht, d.h. der Gastronomie sowie der Personenbeförderung und dem Bewachungsgewerbe.

Dabei arbeitet die Kanzlei bundesweit mit Partnern zusammen. Gemeinsam mit den Rechtsanwälten am Wittenbergplatz bieten wir als Bürogemeinschaft weitere professionelle Rechtsberatung im Arzthaftungsrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsstrafrecht anWir beraten und vertreten unsere Mandanten kompetent, konsequent, effektiv und ohne zeitliche Verzögerung. Nutzten sie das Kontaktformular für eine kostenfreie Anfrage.

Türkisches Recht

Besondere Schwerpunkte der Kanzlei ist der deutsch – türkische Wirtschafts- und Rechtsverkehr. Wir zeichnen uns durch Gründung von zahlreichen Firmen, Zweigniederlassungen, Filialen oder einfachen Repräsentanzen in der Türkei oder Deutschland aus. Rechtliche Fragestellungen die im Rahmen der privaten oder geschäftlichen Beziehungen zum türkischen Recht entstehen bzw. entstehen können sind das Spezialgebiet der Kanzlei. Bei rechtlichen Konflikte im Internationalen Warenverkehr wie Zollfragen oder Mangellieferungen sind wir die richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus haben wir in den letzten 10 Jahren umfassende Erfahrung im türkischen Erbrecht aufgrund der Vielzahl von Erblassern mit türkischer Staatsangehörigkeit gesammelt.

Erneuerbare Energien Türkei

Ein besonderer Beratungsschwerpunkt der Kanzlei ist das Recht der erneuerbaren Energien in der Türkei, sowie die Beratung von deutschen Unternehmen mit Investitionsinteresse in dieses hoch interessante Marktsegment in der Türkei.