Die Kanzlei hat ihren Schwerpunkt im Energierecht der Türkei.
Wir beraten Sie nach dem Strommarktgesetz iVm. DurchführungsVO Türkei bei Fragen um:

  • Netzanschluss
  • Netzzugang
  • Netzentgelte
  • Vertretung vor der Regulierungsbehörde Ankara

 

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Eine wichtige Erweiterung des erneuerbaren Energiemarktes ist das im Mai 2005 verabschiedete Gesetz Nr. 5346 EEG / YEK Kanunu. = Gesetz zur Nutzung von EE – Ressourcen zur Stromerzeugung. Durch das Energiemarktgesetz und die entsprechenden Verordnungen wurden die Rahmenbedingungen für die Liberalisierung des Marktes sowie die Annäherung an die EU-Politik geschaffen. Somit wird die Attraktivität des Energiemarktes für einheimische und ausländische Unternehmen gefördert.

 

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