Die Steuer und Unternehmensberatung ist ein wesentliches Tätigkeitsfeld der Kanzlei. Einkommensteuer, Erbschaftsteuer. Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Schenkungssteuer, Steuerfestsetzung und Umsatzsteuer. Wir Prüfen im Interesse unserer Klienten:

  • Betriebprüfung
  • Steuerbescheide
  • Einsprüche
  • Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht:
Die Abgabenverordnung (AO) differenziert zwischen Steuerstraftaten (§§ 369 ff. AO) und Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 377 ff. AO).
Im Vorfeld einer Betriebsprüfung kann die Steuerfahndung aktiv werden und gegen sie persönlich oder auf gegen ihre Firma steuerstrafrechtliche Ermittlungen aufnehmen. Dabei können sie persönlich Zeuge aber auch Beschuldiger sein. In einer solchen Konstellation ist es sinnvoll die zivilrechtliche Steuerrechtsstreitigkeit und das einhergehende strafrechtliche Verfahren in die Betreuung einer Hand zu legen. Wir wehren die steuerrechtliche Ansprüche ab und entwickeln dabei die erforderliche Strategie, um ein strafrechtliches Verfahren abzuwenden.

Wirtschaftsstrafrecht:
Firmen und Kaufleute werden von den Strafverfolgungsbehörden auch wegen Wirtschaftsstraftaten oft ins Visier genommen. Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Mitarbeiter können dabei Straftatbeständen wie Betrug, Untreue, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt vorgeworfen werden. Polizei, Steuerfahndung und das Zollamt sind hier besonders sensibilisiert.

Internationales Steuerrecht:
Wir haben besondere Erfahrungen im internationalem Steuerrecht, der internationalen und nationalen Erbschafts,- und Schenkungssteuer. Absolute Priorität ist die Steuerlast unserer Klienten gegen Null zu minimieren bzw. optimieren aufgrund der Gestaltung der Steuerangelegenheit im Interesse unserer Klienten. Schon in einem sehr frühen Stadium der Angelegenheit sind wir in der Lage Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen um die notwendige Gestaltungswege aufzuzeigen. Grenzüberschreitendes unternehmerisches Handeln unterliegt aufgrund globaler Krisenpräventionsvorschriften besonderen Vorschriften wie dem Geldwäschegesetz oder dem Außenwirtschaftsgesetz. Im Rahmen unserer steuerrechtlichen Beratung verhindern wir im Vorfeld, dass sie oder ihr Unternehmen in das Blickfeld von Wirtschaftsstraftaten gelangen.

Gesellschaftsrecht

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt der Kanzlei ist das Gesellschaftsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Gesellschaftsgründung, wie GbR, KG, OHG, GmbH oder AG setzen die notwendigen Gesellschafterverträge auf. Regelmäßig kommt es zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Konflikten zwischen den Gesellschaften aber auch zwischen den Gesellschaftern selbst.

Wir unterstützen Sie umfassend bei:

  • Der Einberufung der Gesellschafterversammlung
  • Haftungsrisiken
  • Einziehung der Gesellschafteranteile
  • Geschäftsführervertrag / Amtsniederlegung des Geschäftsführers
  • Ausländische Geschäftsführer einer deutschen Gesellschaft
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Abwehr gerichtlicher Klagen
  • Inkasso
  • Steuerrechtliche Optimierung