Die Kanzlei ist tätig für Projektentwickler und Betreiber von Photovoltaikanlagen.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend

  • bei der Errichtung, Inbetriebnahme und Übertragung von Photovoltaikanlagen und den dabei entstehenden Vergütungsfragen des türkischen EEG
  • bei Fragen des Netzanschlusses einer Photovoltaikanlage
  • in Verhandlungen mit Verteilnetzbetreibern
  • bei der vertraglichen Gestaltung von Eigenversorgungsmodellen
  • Kauf von Schlüsselfertigen Photovoltaikanlagen
  • Verpachtung von Industriedächern in der Türkei
  • Finanzierung

Wir arbeiten dabei eng in unserem langjährigen Netzwerk mit Ingenieuren und Kooperationspartnern, die Ihre Interessen vor Ort sichern und schützen, zusammen.

1.PHOTOVOLTAIK TÜRKEI (2013/1-SolarTürkei)

Nachdem die Türkei auf dem Gebiet der Windenergie die Kampagne zum Erwerb von Stromerzeugungslizenzen abgeschlossen hat, wird 2013 erstmals die Solarenergie Gegenstand der öffentlichen Ausschreibung zum Erwerb von Lizenzen zur Stromerzeugung aus Sonnenkraft. Für Projektvorhaben ab 500 kw/h bedarf es einer Lizenz zur Stromerzeugung unter beachtlichen 500 kw/h ist die Stromproduktion Lizenzfrei. Der Startschuss ist gefallen in diese bisher wenig beachtete Erneuerbare Energiequelle zu investieren. Gemäß dem Beschluss der türkischen Energieregulierungsbehörde EPDK dürfen in einem Zeitfenster vom 10. – 14 Juni 2013 für Solarenergie mit einem Umfang von 600 Anträge zum erwerbe der begehrten Stromerzeugungslizenzen bei der EPDK eingereicht werden. Bis zum Jahre 2013 sollen Lizenzen bis zu 3000 MW durch die EPDK erteilt werden. Nach der Verordnung für zur Durchführung der Messungen müssen zusätzlich zu dem notwendigen Unterlagenkonvolut geeignete Nachweise über durchgeführte Messungen bezüglich der beantragten Stromlizenz mit eingereicht werden. Die Subvention beträgt 13,3 Dollar Cent/kWh. Sollten für das Projektvorhaben Solaranlagen oder Systemteile der Solaranlagen im Inland hergestellt oder produziert werden benutzt, profitiert man von erhöhten staatlichen Subventionen in den ersten fünf Jahren. Dabei handelt es sich konkret um nachfolgende Sondersubventionen Mechanische Aufbauten und Panelenhalterungen 0,8 US-Cent/kWh Photovoltaik-Module 1,3 US-Cent/kWh Solar-Zellen 3,5 US-Cent/kWh Wechselrichter 0,6 US-Cent/kWh Materialien zur Ausrichtung der Solarmodule in Richtung Sonne 0,5 US-Cent/kWh In der Zeit vom 24. April – 26. April 2013 findet die ICCI 2013 – 19th Energy and Environment Fair and Conference Istanbul statt. Verfolgen Sie die weitere spannende Entwicklung auf unserem Newsletter.

2.Lizenzfreie Energieerzeugung steigt auf 1 MW!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die netz- und lizenzfreie Stromerzeugung im Rahmen des türkischen EEG steigt nach der Verordnung Nr. 28513 von aktuell 500 kw/h auf 1 MW. Der türkische Energieminister Herr Yildiz erklärte, dass das Parlament ein Bedürfnis für eine Veränderung des Energiemarktgesetztes sehe und dadurch die lizenzfreie Stromproduktion auf zunächst auf 1 MW erhöht wird! Das Ziel dieser Umregulierung ist zunächst die Förderung und Entwicklung der lizenzfreien Marktregulierung und die Gewährleistung des Marktwachstums. Das Ministerium empfinde die kleinen Investitionen bei der Stromerzeugung wichtig, da diese ihrer natürlichen Eigenart nach einzigartige Vorteile haben. Bildungsinstitutionen, Fisch- und Geflügelfarmen, Einkaufzentren, Gemeinden und viele ähnliche Orte würden von dieser Umregulierung profitieren. Es würden sich respektable kleine und Mittelständige Energieerzeuger herausbilden, die auf dem freien Markt ebenfalls sehr wertvoll vergleichbar den großen Erdgas-Kraftwerken wären. Der Minister gab auch an, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass die lizenzfreie Stromerzeugung sich auf bis zu 5 MW erhöhen kann. Bisher wurden 239 Anträge zur lizenzfreien Energieerzeugung gestellt. 160 davon wurde schon von Verteilungsfirmen angenommen. Das verdeutlicht wie stark das Investitions-Interesse der Investoren schon jetzt ist. Weiterer Vorteile wäre, dass die lizenzfreie Stromerzeugung bei Überproduktion auch dann das zentrale Netz verkaufen könnte. Mit anderen Worten wäre ein mittelbarer lizenzfreier Verkauf des Überbedarfs an das Stromnetz erreicht.

3.Finanzierung von Erneuerbare Energie und Energieeffizienz in der Türkei

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) stellt Kredite für lokale Banken bereit, die Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Türkei finanzieren. Insgesamt werden hierfür 200 Mio. US Dollar zur Verfügung gestellt.
Antragsteller kann jede inländische juristische und natürliche Person sein, die dem Zweck der Finanzierungart gerecht wird. Es handelt sich bei dem EBRD – Kredit im Verhältnis zu den inländischen Finanzierungsmöglichkeiten um äußerst zinsgünstige Kredite. Ausländische Unternehmen können diese Form der Finanzierungsmöglichkeit in Anspruch nehmen, wenn sie in der Türkei beispielsweise eine Kapitalgesellschaft in Form der türkischen Ltd. (vergleichbar der deutschen GmbH) oder der A.S. (vergleichbar der deutschen AG) gründen.
Die Kreditlinie kann aber auch von deutschen Exporteuren von Technologien auf dem Gebiet der Erneuerbare Energie Projekten bzw. Energieeffizienz intelligent eingesetzt werden, neben der Hermesabsicherung durch die Bundesrepublik Deutschland, indem Geschäftspartnern in der Türkei eine zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen verschafft wird.
Wir informieren sie gerne über das Antragsverfahren und die sinnvolle Nutzung der Kreditlinie durch die EBRD in der Türkei.

4.Das neue Strommarktgesetz der Türkei

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Gesetz über die Änderung des Strommarktgesetzes trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 31.01.2013 in Kraft
Demnach;
– muss jede juristische Person, die auf dem Strommarkt tätig sein will,vor Beginn der Aktivität zunächst eine entsprechende Lizenz erwerben, wobei bei der Durchführung der Aktivität auf mehreren Anlagen für jede Anlage eine gesonderte Lizenz zu erwerben ist, – wird eine Lizenz für maximal 49 Jahre vergeben. Die minimale Lizenzdauer für die Stromproduktion, -leitung und -verteilung darf jedoch nur 10 Jahre betragen – kann für mehrere Produktionsanlagen, die auf derselben erneuerbaren Energiequelle basieren und sich auf unterschiedlichen Flächen befinden, nur eine Produktionslizenz erteilt werden, – wird zur Förderung des Wettbewerbs bei der Lizenzvergabe die Stärke des Antragstellers auf dem Markt berücksichtigt.

5. Der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) lässt die lizenzfreie Stromerzeugung stoppen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Türkei werden 63% des lizenzfreien Stroms vom Solar erzeugt. Dies wird sich Tag für Tag vermehren, voraussichtlich erst nach der Veröffentlichung einer sekundären Regulierung!
Art. 14/I des neuen Gesetzes über die Änderung des Strommarktgesetzes ist momentan schwebend. Satz b dieses Artikels bezieht sich auf die lizenzfreie Stromerzeugung von den erneuerbaren Energien bis 1 MW. Der Grund ist der vierte Absatz des Art.14. Nach dieser Regelung muss der EPDK eine Verordnung erstellen und veröffentlichen lassen, indem die technischen Prozesse und Prinzipien bzw. das Prozedere für Verkauf, Anmeldung und Kontrolle reguliert werden. Die Verordnung für lizenzfreie Stromerzeugung vom 21.7.2011 und die Verlautbarung für die Anwendung der Verordnung für lizenzfreie Stromerzeugung vom 10.3.2012 müssen in dem Sinne nach dem neuen Gesetz umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen noch die aktuellen Probleme in der Praxis gelöst werden.
Bis zur neuen sekundären Regulierung wurde die Anmeldungen für lizenzfreie Stromerzeugung gestoppt, keine mögliche Rechtsprobleme zu verschaffen.