Das Arbeitgeberrecht beschäftigt sich mit Unternehmen, die Problemlösungen rund um die Angestellten in Hinblick auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Teilzeitbeschäftigungsgesetz (TzBfG), ordnungsgemäßen Abmahnungen und Arbeitsverträgen suchen.

Mit anderen Worten: das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wir erstellen auf die Wünsche des Arbeitgebers zugeschnittene

  • Arbeitsverträge (Kurzarbeit-, Geringfügigenbeschäftigungs-, befristeter Arbeits-, Leiharbeits-, Geschäftsführervertrag )
  • rechtlich einwandfrei Abmahnungen und Kündigungsschreiben
  • wehren Abfindungsforderungen ab
  • wickeln die Arbeitnehmerübernahme im Falle der Veräußerung des Betriebes auf den Rechtsnachfolger vertraglich ab
  • beraten bei drohender Insolvenz des Arbeitgeber
  • beraten Arbeitgeber über mögliche staatliche Fördermittel bei Beschäftigung besonderer Personengruppen
  • wehren Bußgeldstrafen und Ordnungsgeldern gegen den Arbeitgeber ab
  • prüfen das vorliegen von Scheinselbständigkeit
  • klären Fragen rund um die Betriebsrente

Besondere Branchen wie die Baubranche werden beispielsweise auf effektive Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die SOKA – Bau oder geltenden Tarifverträge beraten.