Das Arbeitgeberrecht beschäftigt sich mit Unternehmen, die Problemlösungen rund um die Angestellten in Hinblick auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Teilzeitbeschäftigungsgesetz (TzBfG), ordnungsgemäßen Abmahnungen und Arbeitsverträgen suchen.
Mit anderen Worten: das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wir erstellen auf die Wünsche des Arbeitgebers zugeschnittene
- Arbeitsverträge (Kurzarbeit-, Geringfügigenbeschäftigungs-, befristeter Arbeits-, Leiharbeits-, Geschäftsführervertrag )
- rechtlich einwandfrei Abmahnungen und Kündigungsschreiben
- wehren Abfindungsforderungen ab
- wickeln die Arbeitnehmerübernahme im Falle der Veräußerung des Betriebes auf den Rechtsnachfolger vertraglich ab
- beraten bei drohender Insolvenz des Arbeitgeber
- beraten Arbeitgeber über mögliche staatliche Fördermittel bei Beschäftigung besonderer Personengruppen
- wehren Bußgeldstrafen und Ordnungsgeldern gegen den Arbeitgeber ab
- prüfen das vorliegen von Scheinselbständigkeit
- klären Fragen rund um die Betriebsrente
Besondere Branchen wie die Baubranche werden beispielsweise auf effektive Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die SOKA – Bau oder geltenden Tarifverträge beraten.