Die Kanzlei berät Sie in allen relevanten Fragen des Wirtschaftsrechts entsprechend Ihrer Zielvorgabe. Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung bis zum Unternehmenskauf, auch im Ausland. Dabei unterstützen wir Sie bei der Wahl der Rechtsform ihres Unternehmens und der zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen, zum Beispiel bei Kauf-, Werk- und Vertriebsverträgen und dem Erstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Darüber hinaus beantragen wir Aufenthaltstitel für unsere Mandanten, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland einen Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt in Deutschland als Geschäftsführer einer deutschen Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) haben. Ein Aufenthaltstitel in Deutschland kann aber auch einem Unternehmer erteilt werden, der geschäftlich erfolgreich in Deutschland investiert.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Die nachfolgende Aufzählung unserer Beratungstätigkeit ist nicht abschließend.

  • Geschäftsführerpflichten (Ausländer als Geschäftsführer)
  • Gewerberecht
  • Gründung
  • Insolvenz
  • Patent- & Urheberrecht
  • Unternehmensformen
  • Unternehmenskauf/ -verkauf
  • Werbung
  • Wettbewerbsrecht
  • Franchise
  • Grenzüberschreitender Handel (Import / Export Handel)
  • Vorbereitung und Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen