Marken u. Urheberschutz

Der Schutz Ihrer Marken und Urheberrechte in der Bundesrepublik oder in einem anderen Land bedeutet nicht, dass Ihr geistiges Eigentum auch gleichzeitig in der Türkei geschützt ist. Das gilt auch obwohl die Türkei diversen internationalen Vereinbarungen zum Schutze des geistigen Eigentums wie das Madrider und Pariser Abkommen beigetreten ist. Eine Patent oder Markenanmeldung in Europa bedeutet daher nicht perse den Schutz der in Frage kommenden Marke in der Türkei. Vielmehr ist eine Anmeldung der Marke erneut in der Türkei erforderlich, da Sie anderenfalls riskieren, das andere in der Türkei im ungünstigsten Fall Ihre Marke registrieren. Damit wäre Ihre vergeben. Wenn die Unternehmer trotz dessen mit Ihrer Marke oder Patent in der Türkei geschäftliche Aktivitäten entfalten riskieren Sie kostenintensive Unterlassungsklagen und Geldstrafen. Selbst große bekannte Marken sind verwundert, das Ihre Global angemeldete Ware keinen Schutz in der Türkei genießt.

Was wir für Sie tun können:

1. Recherche über die Existenz Ihrer oder vergleichbarer Marken
Existiert eine Markenanmeldung die Gegenstand Ihrer Marke ist muss im Wege der Klage die Löschung bzw. Nichtigkeit beantragt werden gegen den inländischen Markenrechtsinhaber der Ihre geistigen Eigentumsrecht verletzt, bevor man an eine Eintragung Ihrer Marke denken kann.

2. Anmeldung und Registrierung Ihrer Marke oder Ihres Patentes
Soweit Ihre Marke noch nicht eingetragen ist im türkischen Marken und Patentamt veranlassen wir die Eintragung der von Ihnen gewünschten Marke. Die Eintragung und Registrierung findet zügig innerhalb einiger Tage statt. Danach wird Ihre Markenanmeldung durch das zuständige Marken-, und Patentamt für die Dauer von 6 Monaten veröffentlicht. Soweit innerhalb dieser Zeit keine Einwendungen eingereicht werden genießt Ihre Marke in der Regel 10 Jahre Schutz. Das Marken-, und Patentamt führt keine Prüfung von Amts wegen durch.

Die Kosten einer einfachen Markenanmeldung bewegen sich um die 1000,00 Euro zuzüglich der Kosten der Eintragung die je nach Marke unterschiedlich sein könne aber überschaubar sind.

Auf Wunsch führen wir bei internationalen Marken eine

  • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
  • Prüfung Ihrer Marke auf absolute Schutzhindernisse
  • Schutz vor Kollision mit anderen Marken

3. Markenrechtschutz

Selbstverständlich schützen wir Ihre Marke auch vor Markenpiraten oder Markenrechtsverletzungen die leider eher der Regelfall sind als die Ausnahme in der Türkei. Allerdings hat die türkische Gesetzgebung in den letzten Jahren wirksame Instrumentarien geschaffen um Markenrechtsverletzungen zu unterbinden und zu ahnden. Eine Markenrechtsverletzung hat daher erhebliche Sanktionen zu Folge die von einer empfindlichen Geldstrafe bis Freiheitsstrafen Konsequenzen haben. Darüber hinaus verlangen wir Auskunft über die Dauer der unrechtmäßigen Markenrechtsverletzung, Unterlassung, Löschung und Schadensersatz. Nehmen Sie eine Markenrechtverletzung in Kenntnis bzw. grob Fahrlässiger Unkenntnis in Kauf kann diese Verhalten Ihre Markenrecht erheblich schmählern bis zur faktischen Unwirksamkeit.