Übersicht über die wichtigste (Kapital-) Gesellschaftsform Türkei

Ein Überblick über die wichtigsten Gesellschaftsformen in der Türkei. Ausländer können ohne weiteres Kapitalgesellschaften gründen und leiten.

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Niederlassung Türkei vor Gesellschaftgründung

Für ausländische Unternehmer (juristische oder natürliche Personen) die in der Türkei wirtschaftlich aktiv werden wollen ist eine Präsenz vor Ort unerlässlich. Vor Gründung einer Gesellschaft in der Türkei kann die Gründung einer Niederlassung wirtschaftlich Sinn machen. Je nach Markteintrittsstrategie steht hierfür die Gründung einer selbständigen, unselbständigen oder rein repräsentativen Niederlassung in Betracht. Sobald die Niederlassung wirtschaftliche Erfolge verzeichnet kann zeitnah die Gesellschaftsgründung vollzogen werden.

1. Selbständige Niederlassung

Die Gründung einer selbständigen Niederlassung in der Türkei durch z.B. durch eine ausländische Kapitalgesellschaft ist neben der Neugründung einer Firma in der Türkei die stärkste Form der Vertretung der Muttergesellschaft im Ausland. Sie wird ebenfalls im Handelsregister eingetragen und erlangt dadurch eigene Rechtspersönlichkeit. Die selbständige Niederlassung hat darüber hinaus eigene sachliche, personelle und wirtschaftliche Strukturen und ist nicht von Weisungen der ausländischen Muttergesellschaft abhängig. Sie kann in der Regel im eigenen Namen Verträge abschließen und Rechnungen erstellen. Die selbständige Niederlassung ist aber gleichzeitig steuerpflichtig und hat daher jährlich Steuererklärungen einzureichen.

2. Die Unselbständige Niederlassung

Die unselbständige Niederlassung als Vertretungsform der ausländischen Muttergesellschaft setzt keine Handelsregistereintragung voraus. Die Vertretung ist von der Muttergesellschaft rechtlich und wirtschaftlich abhängig und kann daher nicht selbst Verträge im eigenen Namen abschließen. Sie ist nicht Träger von Rechten und Pflichten mangels eigener Rechtspersönlichkeit. Der Umfang der Vertretungsbefugnis kann im Innenverhältnis zur Muttergesellschaft jedoch weitreichender gefasst werden. Eine Steuerpflicht besteht nicht. Ihrer Funktion nach kann die unselbständige Niederlassung für die Mutterfirma werben, Markettingmaßnahmen durchführen alles Maßnahmen organisieren, die zur Geschäftsanbahnung mit der Mutterfirma notwendig und erforderlich sind.

3. Repräsentanz – Verbindungsbüro
Eine Repräsentanz stellt ledig eine Vertretung Ihres Unternehmens nach außen in der Türkei dar. Es handelt sich dabei um kein eigenständiges Rechtssubjekt. Dieses auch sog. Verbindungsbüro kann lediglich Geschäfte vermitteln zum Unternehmer den es repräsentiert. Daher ist das Verbindungsbüro nicht berechtigt Verträge für oder im Namen des Unternehmers abzuschließen. Eine Steuerpflicht wird ebenfalls ich taugelöst, wohl aber eine Anzeigepflicht gegenüber den zuständigen Behörden in der Türkei.
Die Gründung ist ohne großen Verwaltungs- und Kostenaufwand möglich. Unternehmen die noch in der Entscheidungsfindungsphase sind und gleichzeitig mit Ihrer Firma „Anwesend“ sein wollen in der Türkei ohne größere Kosten zu verursachen ist das Verbindungsbüro die beste Wahl. Denn die Erfahrung zeigt, dass Geschäfte in der Türkei grundsätzlich voraussetzen, das der türkische Unternehmer jederzeit eine Tür zum anklopfen in der Türkei haben und Ihre Firma auch in der Türkei kontaktieren können. Entwickelt sich das Geschäft wird dann das Verbindungsbüro in die von Ihnen gewünschte Unternehmensform umgewandelt. Rechnungen müssen auf den Namen der Muttergesellschaft ausgestellt werden. Die Genehmigung für ein Verbindungsbüro ist drei Jahre gültig.