Schadensersatz wegen Verletzung von Auskunfts- und Aufklärungspflichten bei Erwerb von Aktien einer türkischen Aktiengesellschaft durch einen türkischen Staatsangehörigen in Deutschland

Der OLG München bejaht in seiner Entscheidung vom 13.01.2009 – Az: 5 U 2283/08 – die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Verletzung von Auskunfts- und Aufklärungspflichten bei Erwerb von Aktien einer türkischen Aktiengesellschaft durch einen türkischen Staatsangehörigen in Deutschland. Die Kläger zeichneten in Deutschland Aktien einer türkischen Aktiengesellschaft mit Sitz in der Türkei und verlangt Schadensersatz da die Beklagte ihre Aufklärungspflichten verletzt habe. Das OLG München sprach den Klägern Schadensersatzanspruch zu.