Die Erben des verstorbenen Erben den Nachlass automatisch, wenn sie das Erbe nicht ausschlagen. Das bedeutet, wenn sie Kenntnis darüber haben, das der Nachlass
verschuldet ist müssen sie das Erbe ausschlagen. Anderenfalls erben sie auch die Schulden des Erblassers. Die Frist für im Ausland lebende Erben für die Erbausschlagung in
der Türkei beträgt drei Monate.