Das Familienrecht regelt das Recht der Ehe und der Verwandtschaft. Im Rahmen der Scheidung sind in der Regel die so genannten Scheidungsfolgessachen regelungsbedürftig. Dazu zählen Versorgungsausgleich, Unterhaltsrecht, Kindschaftsrecht wie Sorgerecht, Güterrecht auch Fragen rund um den Schutz vor häuslicher Gewalt.

Eine Scheidung ist in der Regel frühstens nach Ablauf eines Trennungsjahres möglich. Voraussetzung für die Erfüllung der Trennungsvoraussetzung ist eine Trennung von “Tisch und Bett”. Eine Trennung meint dabei nicht zwingend eine räumliche Trennung und kann daher durchaus innerhalb einer gemeinsamen Wohnung durchgeführt werden.