Häufig gestellte Fragen

KANZLEI FAQ

Unsere umfassenden FAQ bieten Ihnen fundierte Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen. Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierungshilfe.

E-Commerce (Türkei / International)

Betreiber müssen Informationspflichten nach türkischem Verbraucherrecht erfüllen, transparente Vertragsbedingungen bereitstellen und die Vorgaben des Law on Consumer Protection sowie der Distance Sales Regulation einhalten.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Shop-Konfiguration, damit Ihr Markteintritt in der Türkei von Beginn an auf einem soliden rechtlichen Fundament steht.

Ja, jedoch mit türkischen Pflichtangaben, z. B. Handelsregisterdaten, Steuerinformationen und Kontaktmöglichkeiten gemäß der türkischen E-Handelsrechtsprechung.

Ein fehlerhaftes Impressum ist ein unnötiges Risiko. Wir erstellen für Sie rechtssichere Anbieterkennzeichnungen nach türkischem Standard.

In der Türkei gilt ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht, jedoch mit teilweise abweichenden Ausnahmen und strengeren Informationspflichten gegenüber dem EU-Recht.

Wir passen Ihre Widerrufsbelehrung präzise an die türkischen Spezifika an, um Abmahnungen und unnötige Retourenkosten zu vermeiden.

Nein. AGB müssen auf türkisches Recht zugeschnitten sein, sprachlich verständlich formuliert und mit lokalen Vorschriften kompatibel sein. Anders liegt der Sachverhalt, wenn zwei Unternehmer (B2B) international Waren handeln.

Die bloße Übersetzung deutscher AGB reicht nicht aus. Wir lokalisieren Ihre Vertragswerke rechtssicher für den türkischen Markt.

Der Datenschutz richtet sich nach dem türkischen Datenschutzgesetz KVKK, das eigene Anforderungen für Einwilligung, Datenübermittlung ins Ausland und Löschfristen enthält.

Die KVKK weist signifikante Unterschiede zur DSGVO auf. Wir begleiten Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der türkischen Datenschutzvorgaben.

Ja, sofern Tracking- oder Analyse-Cookies genutzt werden. Die KVKK erkennt Cookies als personenbezogene Datenverarbeitung an, die einer entsprechenden Einwilligung bedarf.

Wir prüfen Ihre technischen Setups auf Konformität mit der aktuellen Praxis der türkischen Datenschutzbehörde.

Zahlungsdienstleister müssen von der türkischen Bankenaufsicht (BDDK) lizenziert sein; außerdem gelten strikte Standards für die starke Kundenauthentifizierung (SCA).

Wir beraten Sie bei der Auswahl lizenzierter Zahlungsanbieter und der Implementierung sicherer Check-out-Prozesse.

Zollvorschriften, Steuerpflichten (insbesondere KDV/Mehrwertsteuer) sowie Besonderheiten bei Retouren und der Zollwertermittlung müssen zwingend eingeplant werden.

Grenzüberschreitender Handel erfordert steuerliche Weitsicht. Wir klären für Sie die zollrechtlichen Hürden im Vorfeld.

Die türkischen Behörden verhängen empfindliche Bußgelder, insbesondere bei fehlender Widerrufsbelehrung, unzureichendem Datenschutz oder Verstößen gegen Werbevorschriften.

Prävention ist der beste Schutz. Sollten bereits Verfahren eingeleitet sein, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den türkischen Aufsichtsbehörden.

Ja, aber nur mit klaren vertraglichen Regelungen zu Lieferzeit, Gewährleistung, Produktverantwortung und der komplexen Zollabwicklung beim Import.

Dropshipping birgt haftungsrechtliche Risiken. Wir gestalten Ihre Lieferantenverträge so, dass Ihre Verantwortlichkeiten klar begrenzt sind.