Häufig gestellte Fragen

KANZLEI FAQ

Unsere umfassenden FAQ bieten Ihnen fundierte Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen. Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierungshilfe.

Internationales Erbrecht (deutsch-türkisch)

Dies hängt von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, dem letzten Wohnsitz und der Art der betroffenen Vermögenswerte ab. Hierbei können die EU-Erbrechtsverordnung und das türkische Erbrecht parallel zur Anwendung kommen.

Wir klären für Sie die oft komplexe Frage der Rechtsnachfolge, um widersprüchliche Entscheidungen in Deutschland und der Türkei zu vermeiden.

Ja, deutsche Testamente werden in der Türkei grundsätzlich anerkannt. Voraussetzung ist die Einhaltung formaler Besonderheiten und die Berücksichtigung türkischer Formvorschriften für die spätere Vollstreckung.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments, damit Ihr Wille auch hinsichtlich Ihrer türkischen Sachwerte rechtssicher umgesetzt wird.

Unbewegliches Vermögen (Immobilien) in der Türkei unterliegt zwingend dem türkischen Recht – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Die Umschreibung ist nur mit einem gültigen Erbschein möglich.

Die Abwicklung von Immobilienerbfällen erfordert eine präzise Abstimmung mit den örtlichen Grundbuchämtern (Tapu), bei der wir Sie umfassend unterstützen.

Ja, das türkische Erbrecht sieht einen Pflichtteil (saklı pay) vor. Die Berechnungsgrundlagen und die geschützten Erbenstämme weichen jedoch deutlich vom deutschen Recht ab.

Wir berechnen Ihre Pflichtteilsansprüche nach türkischem Recht und helfen Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr solcher Forderungen.

Die Erteilung erfolgt über das türkische Nachlassgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) und ist ein formelles Verfahren, das ausschließlich auf Antrag eines Erben eingeleitet wird.

Wir übernehmen die gesamte Antragstellung und Kommunikation mit den türkischen Gerichten, um das Verfahren für Sie zu beschleunigen.

Mit einer Apostille versehen werden sie oft anerkannt, jedoch kann je nach Vermögensart (insbes. bei Immobilien) eine zusätzliche türkische Feststellung erforderlich sein.

Wir prüfen vorab, ob Ihr deutscher Erbschein ausreicht oder ob ein ergänzendes Verfahren in der Türkei für den Zugriff auf Bankkonten oder Grundstücke nötig ist.

Theoretisch ist eine Rechtswahl im Testament möglich, in der Praxis jedoch oft mit erheblichen Rechtssicherheitsfragen belastet und aufgrund restriktiver Auslegung selten empfehlenswert.

Wir zeigen Ihnen alternative Gestaltungswege auf, um eine klare und reibungslose Nachfolgeplanung ohne bürokratische Hürden zu erreichen.

Die Türkei erhebt eine eigene Erbschaftsteuer. Dabei müssen Fragen der Doppelbesteuerung geprüft und die jeweiligen Freibeträge korrekt geltend gemacht werden.

Wir stehen Ihnen für die Berechnung der Freibeträge und die steuerliche Optimierung Ihres Erbes in der Türkei zur Verfügung.

Der Wohnsitz beeinflusst die internationale Zuständigkeit. Wichtig: Da die Türkei als Drittstaat gilt, finden EU-Erbrechtsverordnungen hier keine direkte Anwendung.

Die Einordnung als Drittstaat-Fall erfordert spezialisierte Expertise, um rechtliche Fallstricke zwischen den Rechtsordnungen zu umgehen.

Aufgrund der Sprachbarriere, der Behördenpraxis und komplexer Registerverfahren ist eine anwaltliche Vertretung fast immer unerlässlich – besonders wenn Erben nicht im türkischen Familienregister geführt werden.

Wir vertreten Sie rechtssicher vor Ort, führen die notwendigen Registerrecherchen durch und sichern Ihren rechtmäßigen Anteil am Nachlass.