Häufig gestellte Fragen

KANZLEI FAQ

Handelsrecht

Unsere umfassenden FAQ bieten Ihnen fundierte Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen. Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierungshilfe.

Handelsrecht

Dieser Vertrag regelt die Rechtsbeziehung zwischen einem Unternehmer und einem selbstständigen Handelsvertreter. Er umfasst zentrale Punkte wie Provisionsansprüche, Ausgleichsansprüche bei Beendigung sowie Wettbewerbsverbote. Im HGB sind hierbei oft längere Kündigungsfristen vorgesehen als im allgemeinen BGB-Schuldrecht.

Wir prüfen und optimieren Ihren Handelsvertretervertrag, um Ihre Provisionsansprüche und Nachvertragspflichten rechtssicher zu gestalten.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) gilt primär für Kaufleute. Es enthält spezielle Vorschriften für die kaufmännische Buchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Publizitätspflichten im Handelsregister. Wer als Kaufmann gilt, richtet sich nach der Art und dem Umfang des Gewerbebetriebes.

Die Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtssicheren Einordnung Ihres Betriebes und führt notwendige Handelsregistereinträge für Sie durch.

Im Handelsrecht gelten oft strengere Regeln, wie die unverzügliche Rügepflicht bei Warenlieferungen (§ 377 HGB). Bei Nicht- oder Schlechterfüllung müssen zudem oft kürzere Verjährungsfristen beachtet werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig gemeldet, verliert man unter Umständen alle Gewährleistungsrechte.

Wir stellen sicher, dass keine Fristen versäumt werden, und fordern die Vertragserfüllung oder Schadensersatz für Sie ein.

Die Prokura ist eine weitreichende kaufmännische Vollmacht, die zu fast allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften eines Handelsgewerbes berechtigt. Sie kann als Einzel- oder Gesamtprokura erteilt werden und muss zwingend im Handelsregister eingetragen werden.

Wir erstellen die auf Ihr Handelsgeschäft zugeschnittene Prokura im gewünschten Umfang und kümmern uns um die formgerechte Anmeldung.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr schafft. Es informiert über wichtige Tatsachen wie die Vertretungsberechtigung von Geschäftsführern, das Stammkapital und die Gesellschafterstruktur eines Unternehmens.

Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Registergericht und kümmern uns um alle notwendigen Ein- und Austragungen.

Als Einzelkaufmann handeln Sie im eigenen Namen, tragen aber auch das volle Risiko der persönlichen Haftung. Bei Kommissionsgeschäften (§ 383 HGB) kaufen oder verkaufen Sie Waren im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen (des Kommittenten).

Die Kanzlei berät Sie zu den Haftungsrisiken verschiedener Geschäftsformen und wie Sie diese durch kluge Vertragsgestaltung minimieren können.

Ein Frachtbrief dient als Beweisurkunde über den Abschluss und Inhalt eines Frachtvertrages sowie die Übernahme des Gutes. Er regelt die Haftung des Frachtführers für Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports.

Wir klären komplexe Haftungsfragen im Transportrecht und setzen Ihre Ansprüche bei Transportschäden durch.

Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) besteht ab einer gewissen Größe eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Kleinunternehmer und bestimmte Personengesellschaften sind hiervon oft befreit, müssen aber dennoch ordnungsgemäß bilanzieren.

Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bilanzierung und Prüfung sicherzustellen.

Der Handelsmakler hat Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr (Kurtage), sobald das Geschäft durch seine Vermittlung zustande gekommen ist. Wichtig ist hierbei, dass im Handelsrecht – anders als oft im privaten Bereich – keine strikte "No-Cure-No-Pay"-Pflicht gelten muss, sofern Abweichendes vereinbart wurde.

Wir sichern Ihre Provisionsansprüche rechtlich ab und wehren unberechtigte Forderungen Dritter ab.

Das HGB bildet die Basis für kaufmännische Geschäfte, wird im Online-Handel jedoch durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, ehemals TMG) und spezielle Fernabsatzregelungen des BGB ergänzt. Besonders für B2B-Plattformen sind die HGB-Regeln zur Mängelrüge und Haftung zentral.

Wir passen Ihre AGB an die Besonderheiten des E-Commerce an und prüfen Ihren Internetauftritt auf rechtliche Relevanz und Sicherheit.