Häufig gestellte Fragen

KANZLEI FAQ

Firmeninsolvenz

Unsere umfassenden FAQ bieten Ihnen fundierte Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen. Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierungshilfe.

Firmeninsolvenz

Ein Insolvenzantrag muss zwingend bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Hierbei ist die gesetzliche 3-Wochen-Frist strikt zu beachten, da eine Verspätung den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt und strafrechtliche Konsequenzen sowie persönliche Haftung nach sich zieht.

Unsere Kanzlei bereitet den Insolvenzantrag rechtssicher vor und führt auf Wunsch das gesamte Verfahren für Sie – ein entscheidender Vorteil gegenüber einer unbegleiteten Antragstellung.

In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters selbst weiter. Dies erfordert jedoch eine frühzeitige Planung und eine professionelle Intervention vor dem Insolvenzgericht durch spezialisierte Rechtsanwälte.

Wir prüfen die Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung und stellen die entsprechenden Anträge, um den Forthalt Ihres Unternehmens zu sichern.

Eine persönliche Haftung droht primär bei verspäteter Insolvenzanmeldung oder der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. In diesen Fällen kann der Geschäftsführer für Schäden bis zur Höhe der Insolvenzmasse zur Kasse gebeten werden.

Durch rechtzeitige Beratung minimieren wir Ihre Haftungsrisiken oder verhindern den Zugriff auf Ihr Privatvermögen im Idealfall komplett.

Angestellte erhalten für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit, welches die ausstehenden Löhne absichert. Zudem gelten während des Verfahrens spezielle arbeitsrechtliche Schutzvorschriften.

Wir unterstützen Sie bei der Sicherung der Löhne und übernehmen die notwendige Kommunikation sowie die Beantragung von Insolvenzgeld für Ihre Belegschaft.

Ja, ein wirtschaftlicher Neustart ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass im vorangegangenen Verfahren keine gravierenden Pflichtverletzungen oder Insolvenzstraftaten begangen wurden.

Wir planen gemeinsam mit Ihnen Ihren Neustart und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um Ihre unternehmerische Zukunft zu sichern.

Eine erfolgreiche Sanierung basiert meist auf einem Insolvenzplan und einer positiven Fortführungsprognose. Ziel ist es, durch Vergleiche mit Gläubigern die Schuldenlast massiv zu senken und das Unternehmen rentabel am Markt zu halten.

Wir erstellen detaillierte Sanierungspläne und nutzen die gesetzlichen Hebel, um Ihr Unternehmen vor der endgültigen Liquidation zu retten.

Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte Anlage- und Betriebsvermögen der Gesellschaft. Bei einer GmbH bleibt das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt – anders als bei einer Einzelfirma, bei der die Haftung unbeschränkt ist.

Wir beraten Sie zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer Assets, um den Zugriff auf Ihr Privatvermögen effektiv zu unterbinden.

Die Dauer variiert stark und liegt meist zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren. Die Komplexität der Assets und die Anzahl der Gläubiger sind hierbei die entscheidenden Faktoren.

Wir forcieren den zügigen Abschluss des Verfahrens, um Ihnen so schnell wie möglich Planungssicherheit für die Zukunft zu geben.

Steuerschulden, die vor der Eröffnung entstanden sind, werden als einfache Insolvenzforderungen behandelt. Steuern, die nach Eröffnung durch den Fortbetrieb anfallen, sind hingegen Masseverbindlichkeiten und müssen vorrangig bedient werden.

Wir behalten Ihre steuerlichen Verpflichtungen im Blick und priorisieren Ihre Ziele im Umgang mit dem Finanzamt.

Nach Verwertung der Masse wird die juristische Person (z. B. GmbH) im Handelsregister gelöscht. Wichtig: Eine Restschuldbefreiung wie bei Privatpersonen gibt es für Kapitalgesellschaften nicht – die Firma hört schlichtweg auf zu existieren.

Wir begleiten Sie bis zur finalen Abwicklung und sorgen für einen sauberen rechtlichen Abschluss des gesamten Prozesses.