Häufig gestellte Fragen

KANZLEI FAQ

Gesellschaftsrecht

Unsere umfassenden FAQ bieten Ihnen fundierte Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen. Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierungshilfe.

Gesellschaftsrecht

Die GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 € (wovon mindestens 12.500 € eingezahlt sein müssen). Sie bietet einen entscheidenden Haftungsschutz: Grundsätzlich haften die Gesellschafter nicht persönlich, sondern das Stammkapital dient als Haftungsmasse.

Wir erstellen nicht nur den Gesellschaftsvertrag, sondern beraten Sie strategisch zur Steuerbelastung und ob eine GmbH für Ihr spezifisches Vorhaben sinnvoll ist.

Bei Streitigkeiten greifen primär die Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder subsidiär das GmbH-Gesetz (z. B. § 34 GmbHG). Je präziser ein Vertrag potenzielle Konfliktszenarien vorab regelt, desto geringer ist das Risiko langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Soweit erforderlich, vermitteln wir zwischen den Parteien oder klagen Ihre Rechte konsequent ein.

Bei einer Sacheinlage werden Sachwerte (z. B. Immobilien, Fahrzeuge oder Patente) statt Barmittel in das Unternehmen eingebracht. Dies erfordert ein Sachgründungsbericht sowie Werthaltigkeitsgutachten und muss explizit im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und die Steuerfestigkeit der von Ihnen eingebrachten Sacheinlagen.

Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen. Ausnahmen bestehen jedoch bei schweren Pflichtverletzungen (z. B. Durchgriffshaftung bei Existenzvernichtung) oder der Verletzung steuerlicher sowie sozialrechtlicher Pflichten.

Die Kanzlei berät Sie umfassend zu Haftungsrisiken und zeigt Wege auf, wie eine persönliche Haftung rechtssicher umschifft werden kann.

Die Umwandlung (z. B. in eine AG oder Personengesellschaft) erfolgt nach dem Umwandlungsgesetz und erfordert einen Notarvertrag sowie Maßnahmen zum Gläubigerschutz. Ein Formwechsel wird oft bei Firmenwachstum oder aus steuerlichen Gründen notwendig.

Wir begleiten den gesamten Transformationsprozess von der Planung bis zur finalen Eintragung der Umwandlung.

Gewinnausschüttungen sind nur aus frei verfügbaren Rücklagen zulässig, wobei eine Bilanzprüfung zwingend erforderlich ist. Der Zeitpunkt und die Höhe der Ausschüttung haben erhebliche Auswirkungen auf Ihre persönliche Steuerlast.

Wir optimieren nicht nur die steuerliche Gestaltung, sondern zeigen Ihnen praxiserprobte Alternativen zur klassischen Gewinnausschüttung auf.

Grundsätzlich ja. Oft ist im Gesellschaftsvertrag jedoch eine sogenannte Vinkulierung vorgesehen, wonach die Zustimmung der anderen Gesellschafter erforderlich ist. Der Verkauf bedarf zudem zwingend einer notariellen Beurkundung.

Wir erstellen rechtssichere Kauf- und Abtretungsverträge unter Berücksichtigung aller gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten.

Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag regelt Vergütung, Sozialversicherungspflicht, Kündigungsfristen und Haftungsfragen. Er ist rechtlich strikt vom Status als Gesellschafter zu trennen und muss individuell an die Struktur (z. B. Ein-Personen-GmbH) angepasst werden.

Wir verhandeln faire Konditionen und erstellen maßgeschneiderte Verträge, die Sie vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken schützen.

Ein Ausschluss eines Gesellschafters ist nur unter engen Voraussetzungen möglich – entweder aufgrund spezifischer Klauseln im Gesellschaftsvertrag oder aus wichtigem Grund per Gesellschafterbeschluss (oft mit qualifizierter Mehrheit).

Wir sichern Ihre Position ab, egal ob Sie gegen einen Ausschluss vorgehen oder sich von einem problematischen Mitgesellschafter trennen müssen.

Eine Verschmelzung erfordert einen detaillierten Verschmelzungsvertrag, Registereintragungen und die rechtzeitige Information der Gläubiger. Hier müssen sowohl arbeitsrechtliche als auch steuerrechtliche Aspekte lückenlos geprüft werden.

Die Kanzlei strukturiert den gesamten Fusionsvorgang und erstellt alle notwendigen Verträge und Beschlüsse.