Unsere umfassenden FAQ bieten Ihnen fundierte Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen. Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierungshilfe.
Steuerrecht
Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn steuerlich erhebliche Tatsachen vorsätzlich falsch oder unvollständig angegeben werden oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über solche Tatsachen in Unkenntnis gelassen werden. Auch die Nichtabgabe einer Steuererklärung kann als Hinterziehung durch Unterlassen gewertet werden.
Wir verteidigen Sie im Steuerstrafverfahren und führen bereits in frühen Ermittlungsphasen Gespräche mit der Steuerfahndung, um Strafen abzuwenden oder abzumildern.
Bei Einkommen aus dem Ausland greifen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, um eine Mehrfachbelastung desselben Einkommens zu vermeiden. Werden diese Einkünfte nicht korrekt deklariert, drohen erhebliche strafrechtliche Risiken.
Wir nutzen die geltenden DBA strategisch für Sie aus, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und Ihre Steuerlast international zu optimieren.
Auch Scheinfirmen oder sogenannte Mantelbetriebe unterliegen der Steuerpflicht. Das Finanzamt prüft hierbei besonders kritisch die wirtschaftliche Substanz. Fehlt diese, können steuerliche Vorteile versagt und Ermittlungen eingeleitet werden.
Wir prüfen Ihre Unternehmensstrukturen auf Substanz und Rechtssicherheit, um Konflikte mit der Finanzverwaltung proaktiv zu verhindern.
Gegen einen Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Innerhalb dieser Frist sollte auch die Begründung erfolgen. Ein Einspruch allein schiebt die Zahlungspflicht jedoch nicht automatisch auf – hierzu muss zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch ein und begründen diesen nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Die Körperschaftsteuer ist quasi die „Einkommensteuer der juristischen Personen“ (z. B. GmbH oder AG). Sie beträgt einheitlich 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag auf den Gewinn. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) zahlen keine Körperschaftsteuer; hier versteuern die Gesellschafter ihren Gewinnanteil selbst.
Wir beraten Sie zur optimalen Rechtsformwahl unter Berücksichtigung der Körperschaftsteuerbelastung.
Die Gewerbesteuer basiert auf dem Gewerbeertrag, multipliziert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit; für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 €.
Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und helfen Ihnen, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen optimal zu nutzen.
Ja, Kapitalgesellschaften sind zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Die Steuerbilanz leitet sich meist aus der Handelsbilanz ab (Maßgeblichkeitsprinzip), weist jedoch spezifische steuerrechtliche Anpassungen auf und bildet die Basis für die Steuererklärungen.
Wir stellen sicher, dass Ihre Bilanzierung sowohl handels- als auch steuerrechtlich unangreifbar ist.
Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, um sie mit künftigen Gewinnen zu verrechnen (Mindestbesteuerung beachten: max. 1 Mio. € voll, darüber hinaus zu 60 %). Vorsicht ist bei Anteilsverkäufen geboten: Ab einem Wechsel von mehr als 50 % der Anteile können Verluste ungenutzt wegfallen.
Wir prüfen für Sie die Erhaltung Ihrer Verlustvorträge bei Umstrukturierungen oder Gesellschafterwechseln.
Unternehmer können die ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und die Nutzung der Leistung für das eigene umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Kleinunternehmer sind hiervon ausgeschlossen.
Wir prüfen Ihre Eingangsrechnungen auf Vorsteuerabzugsfähigkeit, um Rückforderungen durch das Finanzamt zu vermeiden.
Eine vGA liegt vor, wenn eine GmbH einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil gewährt, den sie einem fremden Dritten nicht gewährt hätte (z. B. überhöhtes Geschäftsführergehalt). Dies führt zur nachträglichen Erhöhung des Gewinns der GmbH und zur Besteuerung beim Gesellschafter.
Wir prüfen Ihre Verträge mit Gesellschaftern auf "Fremdüblichkeit", um das Risiko einer vGA zu minimieren.
Bei einer Organschaft werden Gewinne und Verluste innerhalb eines Konzerns (Mutter- und Tochtergesellschaft) steuerlich verrechnet. Dies erfordert eine finanzielle Eingliederung und einen wirksamen Gewinnabführungsvertrag, dessen Durchführung streng vom Finanzamt überwacht wird.
Wir strukturieren Ihre Unternehmensgruppe, um die Vorteile einer Organschaft rechtssicher zu nutzen.
Sanierungsbedingte Rückstellungen können die Steuerlast mindern, wenn sie für konkret nachweisbare künftige Aufwendungen gebildet werden. Diese müssen jedoch strengen Bilanzierungsvorschriften genügen und bei Wegfall des Grundes gewinnerhöhend aufgelöst werden.
Wir unterstützen Sie bei der steueroptimierten Sanierung Ihres Unternehmens und der Bildung notwendiger Rückstellungen.