Unsere umfassenden FAQ bieten Ihnen fundierte Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen. Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierungshilfe.
Wirtschaftsrecht Türkei
Besonders relevant ist dies für Unternehmen im Handel, Maschinenbau, Bauwesen, E-Commerce und im Dienstleistungssektor, die grenzüberschreitend agieren oder Niederlassungen planen.
Wir begleiten mittelständische Unternehmen und Konzerne branchenspezifisch bei ihrem Engagement auf dem türkischen Markt.
Wesentliche Grundlagen sind das Türkische Handelsgesetzbuch (TTK), das Obligationengesetz, Kapitalmarktgesetze sowie spezifische steuerliche Regelungen.
Durch unsere Expertise in beiden Rechtsordnungen schlagen wir die Brücke zwischen dem deutschen und dem türkischen Wirtschaftssystem.
Das türkische Vertragsrecht orientiert sich stark am schweizerischen Recht – entscheidend sind der Wille der Parteien, die objektive Auslegung und der Grundsatz von Treu und Glauben.
Wir gestalten Ihre Verträge so, dass Ihre wirtschaftlichen Interessen auch vor türkischen Gerichten Bestand haben.
Ja, allerdings müssen für türkische Behörden oder Gerichte in der Regel beglaubigte türkische Übersetzungen erstellt werden, um als Beweismittel anerkannt zu werden.
Wir empfehlen zweisprachige Vertragswerke (Column-Layout), um Missverständnisse von vornherein auszuschließen.
Viele geschäftliche Handlungen, wie etwa Geschäftsführerbestellungen oder Kapitalerhöhungen, entfalten oft erst durch die formelle Registereintragung ihre volle rechtliche Wirksamkeit.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Korrespondenz mit den türkischen Registerbehörden (Ticaret Sicili).
Dies erfolgt regelmäßig über das zuständige Vollstreckungsamt (İcra Dairesi) oder spezialisierte Zivilgerichte; das Verfahren ist streng formgebunden und fristabhängig.
Unser Team unterstützt Sie effizient beim Forderungsmanagement, um Zahlungsausfälle im Türkeigeschäft zu minimieren.
Ja, insbesondere im Kartellrecht, Datenschutz (KVKK), Kapitalmarktrecht sowie bei der Einhaltung internationaler Standards gegen Geldwäsche bei Transaktionen.
Wir implementieren Compliance-Systeme, die sowohl lokalen Gesetzen als auch Ihren globalen Unternehmensrichtlinien entsprechen.
Es gelten klare Haftungsnormen für Geschäftsführer (Organhaftung), Händler und Dienstleister; vertragliche Haftungsbegrenzungen sind möglich, unterliegen aber engen gesetzlichen Grenzen.
Wir beraten Geschäftsführer und Vorstände zu Strategien der Haftungsvermeidung im türkischen Rechtsumfeld.
Primär die Körperschaftsteuer, die Mehrwertsteuer (KDV), Quellensteuern auf Dividenden sowie spezifische Branchenabgaben wie die Sonderverbrauchsteuer.
In Kooperation mit lokalen Steuerexperten optimieren wir Ihre steuerliche Aufstellung in der Türkei.
Ja, sobald ein Unternehmen dauerhaft geschäftlich aktiv wird oder eine Betriebsstätte unterhält, ist eine türkische Steuernummer zwingend erforderlich.
Von der Beantragung der Steuernummer bis zur laufenden steuerlichen Vertretung begleiten wir Ihren gesamten Registrierungsprozess.