Häufig gestellte Fragen

KANZLEI FAQ

Gewerberecht

Unsere umfassenden FAQ bieten Ihnen fundierte Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen. Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierungshilfe.

Gewerberecht

Während für die meisten Tätigkeiten eine einfache Gewerbeanzeige ausreicht, benötigen bestimmte Branchen (z. B. Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Finanzdienstleister oder Güterkraftverkehr) eine explizite Gewerbeerlaubnis. Hierbei prüft die Behörde insbesondere die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung des Antragstellers.

Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Klassifizierung Ihres Gewerbes und übernimmt das gesamte Genehmigungsverfahren für Sie.

Gegen den Widerruf oder die Versagung einer Erlaubnis muss in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, um die Bestandskraft zu verhindern. Oft spielen hierbei Ermessensfehler der Behörde oder die Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips eine entscheidende Rolle.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Bescheids und klagen notfalls gegen den Widerruf, um Ihre unternehmerische Existenz zu sichern.

Der gewerbsmäßige Ausschank von Alkohol erfordert eine Gaststättenerlaubnis (Konzession). Neben der persönlichen Zuverlässigkeit müssen die Räumlichkeiten baurechtliche Anforderungen erfüllen und die geltenden Sperrzeiten sowie Jugendschutzbestimmungen strikt eingehalten werden.

Die Kanzlei regelt alle Einzelheiten zur Konzession und berät Sie zu den Auflagen der Behörden.

Für das Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO sind ein einwandfreies Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die erfolgreiche Teilnahme an einer Sachkundeprüfung der IHK zwingend erforderlich.

Wir prüfen im Vorfeld, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und begleiten Sie durch das Überprüfungsverfahren.

Wer Personen gegen Entgelt befördert, benötigt eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Voraussetzung sind neben der Zuverlässigkeit auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Nachweis der fachlichen Eignung.

Wir beantragen die notwendigen Genehmigungen und beraten Sie zu den besonderen Pflichten im Beförderungswesen.

Verstöße gegen die Gewerbeordnung oder spezialgesetzliche Vorschriften können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden. In schweren Fällen (z. B. Schwarzarbeit oder fehlende Erlaubnis) drohen zudem strafrechtliche Ermittlungen.

Wir vertreten Sie sowohl in Bußgeld- als auch in Strafverfahren mit dem Ziel, Strafen abzuwehren oder signifikant zu reduzieren.

Nein, eine Gewerbeerlaubnis ist höchstpersönlich und an den Inhaber gebunden. Bei einer Betriebsübernahme muss der Nachfolger in der Regel eine eigene Erlaubnis beantragen, wobei der „unbelastete“ Fortlauf des Betriebes oft positiv berücksichtigt wird.

Wir planen die Betriebsübergabe rechtssicher und begleiten den Nachfolger bei der Neubeantragung der Genehmigungen.

Die DSGVO gilt für jeden Gewerbebetrieb, der personenbezogene Kundendaten verarbeitet. Dazu gehören Informationspflichten, das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses und die Einhaltung technischer Schutzmaßnahmen.

Wir passen Ihre internen Prozesse an die DSGVO an und erstellen die notwendigen Datenschutzerklärungen für Ihren Betrieb.

Ja, eine Insolvenz führt nicht automatisch zum Verlust der Gewerbeerlaubnis. Sofern der Betrieb fortführungsfähig ist und keine Unzuverlässigkeit (z. B. durch Steuerstraftaten) vorliegt, kann das Gewerbe unter Aufsicht fortgeführt werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen Ihre Gewerbeerlaubnis trotz wirtschaftlicher Schieflage erhalten bleibt.

Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Arbeitsaufnahme den Aufenthaltstitel und die Arbeitserlaubnis ausländischer Mitarbeiter zu prüfen und zu dokumentieren. Verstöße können drakonische Bußgelder nach sich ziehen.

Wir beraten Ihr Unternehmen zum rechtssicheren Umgang mit internationalen Fachkräften und unterstützen Sie bei behördlichen Prüfungen.