Häufig gestellte Fragen

KANZLEI FAQ

Marken- und Urheberrecht

Unsere umfassenden FAQ bieten Ihnen fundierte Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen. Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierungshilfe.

Marken- & Urheberrecht

Eine Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder für EU-weiten Schutz beim EUIPO angemeldet. Vorab müssen zwingend absolute und relative Schutzhindernisse sowie ältere Rechte Dritter geprüft werden, um kostspielige Widersprüche zu vermeiden.

Wir führen die notwendigen Ähnlichkeitsrecherchen durch und reichen die Markenanmeldung professionell für Sie ein.

Eine Markenverletzung liegt vor, wenn durch die Nutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens Verwechslungsgefahr besteht oder der Ruf einer bekannten Marke ausnutzt bzw. verunglimpft wird. Dies kann Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche auslösen.

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Ihre Marke global zu überwachen oder unberechtigte Abmahnungen und Klagen effektiv abzuwehren.

Ja, im Gegensatz zur Marke entsteht das Urheberrecht in Deutschland automatisch mit der Schöpfung des Werkes, sofern eine gewisse „Schöpfungshöhe“ (individuelle gestalterische Leistung) erreicht ist. Eine Registrierung in einem Register ist nicht erforderlich.

Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung Ihrer Urheberschaft und prüfen, ob Ihre Werke den notwendigen Schutzstatus erreichen.

Fremde Logos dürfen grundsätzlich nur mit einer expliziten Lizenz oder Genehmigung des Rechteinhabers genutzt werden. Ausnahmen wie das Zitatrecht oder „Fair Use“ sind im deutschen Recht sehr eng gefasst und meist nicht auf kommerzielle Nutzungen anwendbar.

Wir verhandeln Lizenzvereinbarungen für Sie oder klären die rechtssichere Nutzung von grafischen Inhalten.

Gegen ein Plagiat kann mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder Klage vorgegangen werden. Neben der Unterlassung kann oft Schadensersatz – berechnet nach der Lizenzanalogie, dem entgangenen Gewinn oder dem Gewinn des Verletzers – gefordert werden.

Wir schützen Ihre Innovationen vor Nachahmung und setzen Ihre Ansprüche bei Plagiaten konsequent durch.

Die Schutzdauer einer Marke beträgt zunächst 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Sie kann jedoch durch die Zahlung von Verlängerungsgebühren beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden, was einen theoretisch ewigen Schutz ermöglicht.

Die Kanzlei überwacht Ihre Markenfristen weltweit und veranlasst rechtzeitig die notwendigen Verlängerungen.

Internationaler Schutz kann über eine Unionsmarke (EU-weit) oder durch eine internationale Registrierung (IR-Marke) nach dem Madrider Abkommen erfolgen. Letzteres erlaubt es, den Schutz einer Basismarke auf zahlreiche weitere Länder weltweit zu erstrecken.

Wir entwickeln für Sie die passende Strategie für Ihren globalen Markenschutz und koordinieren die Anmeldung in den Zielmärkten.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum; die Nutzung fremder Bilder, Texte oder Musik ohne Klärung der Nutzungsrechte führt oft zu Massenabmahnungen. Vor Veröffentlichungen sollte daher immer geprüft werden, ob alle notwendigen Lizenzen vorliegen.

Wir prüfen Ihren Webauftritt auf potenzielle Urheberrechtsverletzungen und wehren unberechtigte Abmahnwellen für Sie ab.

Das Designrecht (früher Geschmacksmuster) schützt die ästhetische Gestaltung eines Produkts für maximal 25 Jahre. Die Marke schützt die Herkunftsfunktion eines Zeichens und kann im Gegensatz zum Design zeitlich unbegrenzt verlängert werden.

Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Schutzrechtskombination, um das Maximum an rechtlicher Sicherheit für Ihre Produkte herauszuholen.

Ein Lizenzvertrag muss präzise regeln, wer die Marke in welchem Umfang (exklusiv oder einfach), für welches Gebiet und für welche Dauer nutzen darf. Zudem sind Regelungen zur Lizenzgebühr, zur Qualitätskontrolle und zur außerordentlichen Kündigung essenziell.

Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Lizenzverträge, die Ihre Rechte wahren und eine faire wirtschaftliche Verwertung sicherstellen.