Unsere umfassenden FAQ bieten Ihnen fundierte Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen. Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierungshilfe.
Inkasso
Ein strukturiertes Inkassoverfahren gliedert sich in drei Stadien: das außergerichtliche Mahnwesen, das gerichtliche Mahnverfahren (Erlangung eines Titels) und die anschließende Zwangsvollstreckung. Bei ordnungsgemäßer Durchführung sind die anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten vom Schuldner als Verzugsschaden zu erstatten.
Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die gesamte Beitreibung – von der ersten Mahnung bis zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Die Kosten richten sich nach der individuellen Vereinbarung (z. B. Erfolgshonorar) oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Falle des Verzugs ist der Schuldner gesetzlich verpflichtet, diese Kosten zu tragen.
Wir arbeiten kostenoptimiert und transparent. Senden Sie uns Ihre Forderung für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist das Existenzminimum des Schuldners durch Pfändungsfreigrenzen geschützt. Dennoch darf Vermögen nicht mutwillig beiseite geschafft werden.
Wir prüfen kritisch, ob Schuldner pfändbares Vermögen verschieben oder verschenken, und sichern Ihre Ansprüche notfalls per einstweiligem Rechtsschutz.
Der Mahnbescheid ist ein gerichtliches Instrument, um schnell und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel zu erhalten, ohne dass sofort ein langwieriger Prozess geführt werden muss. Erhebt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Wir beantragen für Sie den Mahnbescheid und leiten nach Erhalt sofort die notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen ein.
Ja, Forderungen können durch einen Abtretungsvertrag (Zession) auf einen neuen Gläubiger übertragen werden. Während eine stille Abtretung möglich ist, empfiehlt sich zur rechtlichen Klarheit oft die Benachrichtigung des Schuldners.
Die Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Forderungsabtretungen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klageerhebung unterbrechen bzw. hemmen diese Verjährung.
Wir überwachen Ihre Fristen und sorgen durch rechtzeitige Maßnahmen dafür, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren.
Ratenzahlungen sind ein effektives Mittel zur außergerichtlichen Einigung. Dabei sollten jedoch immer die Verzugszinsen und ein Schuldanerkenntnis schriftlich fixiert werden, um die Verjährung neu zu starten.
Wir strukturieren rechtssichere Ratenzahlungspläne und verhandeln die Bedingungen in Ihrem Sinne aus.
Ein Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen. Je nach Art der Bürgschaft (z. B. selbstschuldnerische Bürgschaft) kann der Bürge sofort in Anspruch genommen werden, wenn der Schuldner nicht zahlt.
Wir fordern ausstehende Beträge direkt vom Bürgen ein und prüfen die Wirksamkeit bestehender Bürgschaftsverträge.
Seriöses Inkasso bleibt stets sachlich. Strafbar wird es erst bei Nötigung, Drohung oder unzumutbarer Belästigung (Nachstellung gemäß § 238 StGB). Das wiederholte, sachliche Auffordern zur Zahlung ist hingegen ein legitimes Recht des Gläubigers.
Unsere Kanzlei verfolgt Ihre Forderungen konsequent, unnachgiebig und innerhalb des strikten gesetzlichen Rahmens.
Innerhalb der EU kann oft das Europäische Mahnverfahren genutzt werden. Bei Forderungen außerhalb der EU entscheiden bilaterale Abkommen oder internationale Übereinkommen über den Erfolg der Vollstreckung.
Wir prüfen die internationale Eintreibbarkeit und setzen Ihre Forderungen weltweit über unser Netzwerk durch.