Unsere umfassenden FAQ bieten Ihnen fundierte Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen. Nutzen Sie diese Übersicht als erste Orientierungshilfe.
Firmengründung Türkei
Die am häufigsten gewählten Rechtsformen sind die Limited Şirket (Ltd. Şti.) und die Anonim Şirket (A.Ş.), welche strukturell der deutschen GmbH bzw. AG ähneln.
Wir analysieren Ihre Geschäftsziele und empfehlen Ihnen die Rechtsform, die steuerlich und haftungsrechtlich am besten zu Ihrem Vorhaben passt.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig und ggf. mit Apostille vorliegen, nimmt der eigentliche Registrierungsprozess in der Regel nur 1–7 Werktage in Anspruch.
Durch unsere Vor-Ort-Präsenz und direkte Kommunikation mit den Registern beschleunigen wir den Gründungsprozess für Sie erheblich.
Nein, das türkische Recht erlaubt ausdrücklich, dass sowohl ausländische natürliche Personen als auch ausländische juristische Personen als Gesellschafter und Geschäftsführer fungieren.
Wir beraten Sie auch zu den aufenthaltsrechtlichen Aspekten, falls Ihre Geschäftsführer dauerhaft in der Türkei tätig sein sollen.
Ja, eine türkische Steuernummer ist sowohl für die neue Gesellschaft als auch für alle ausländischen Gesellschafter (natürliche Personen oder Firmen) zwingend erforderlich.
Wir übernehmen die Beantragung der Steuernummern bei den Finanzbehörden, noch bevor Sie für die Gründung anreisen müssen.
Für eine LTD beträgt das Mindestkapital derzeit meist 50.000 TRY, für eine Anonim Şirket (A.Ş.) liegt die Grenze bei 250.000 TRY (Stand 2026).
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Geschäftstätigkeiten oder Visa-Anforderungen höhere Kapitalanlagen sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sein können.
Ja, die Eröffnung eines Firmenkontos ist insbesondere für die Einzahlung des Stammkapitals und die spätere Abwicklung von Steuern und Sozialabgaben unumgänglich.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Bank und begleiten Sie zum Termin für die Kontoeröffnung.
Hierzu zählen die notariell beglaubigte Satzung, Passkopien der Gründer, die Steuerregistrierung sowie ggf. deutsche Handelsregisterauszüge mit Apostille und beeidigter Übersetzung.
Wir erstellen eine individuelle Checkliste für Sie und prüfen alle Dokumente vorab auf ihre formelle Richtigkeit für die türkischen Behörden.
Ja, die Nutzung von virtuellen Büros (Virtual Offices) ist rechtlich zulässig und wird steuerlich anerkannt, sofern eine ladungsfähige Adresse und ein gültiger Mietvertrag vorliegen.
Gerade für den Markteintritt ist ein virtuelles Büro eine kosteneffiziente Lösung. Wir vermitteln Ihnen seriöse Anbieter vor Ort.
Sowohl für die Limited (LTD) als auch für die Anonim Şirket (A.Ş.) genügt seit der Reform des Handelsgesetzbuches eine einzige Person (Ein-Personen-Gründung).
Dies ermöglicht maximale Flexibilität für Einzelunternehmer, die von der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft profitieren wollen.
Geschäftsführer haften persönlich bei schuldhaften Pflichtverletzungen, insbesondere für nicht abgeführte Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und bei grober Fahrlässigkeit.
Wir schulen Ihre Führungskräfte im Bereich 'Director's Duties', um persönliche Haftungsrisiken im türkischen Recht effektiv zu minimieren.